Deutsche Börse AG
/ Erwerb eigener Aktien
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 /
26.02.2024 / 10:05 CET/CEST
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Frankfurt am Main, 26. Februar 2024
Im Zeitraum vom 19. Februar 2024 bis einschließlich 23. Februar 2024 hat die Deutsche Börse AG insgesamt 219.986 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms erworben, das mit der Bekanntmachung vom 27. Dezember 2023 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:
Datum Aktien (Stück) Durchschnittskurs (EUR)
19.02.2024 45.000 186,8942
20.02.2024 39.986 188,1477
21.02.2024 45.000 186,9173
22.02.2024 45.000 187,6017
23.02.2024 45.000 190,6586
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 2. Januar 2024 bis einschließlich 23. Februar 2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 1.287.796 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Deutsche Börse AG erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch ein von der Deutsche Börse AG beauftragtes Kreditinstitut.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016.1052 sind auf der Internetseite der Deutsche Börse AG veröffentlicht (https://deutsche-boerse.com.dbg-de.investor-relations.aktie-und-anleihen.aktienrueckkauf).
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