Continental AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Continental AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) 21.01.2010 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Deutsche Bank, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, das ihr Stimmrechtsanteil an der Continental AG, Vahrenwalder Str. 9, 30165 Hannover, Deutschland, am 12. Januar 2010 die Schwellen von 3% und 5% überschritten hat und an diesem Tag 5,30% betrug. Dies entsprach 10.600.852 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Die Mitteilungspflicht nach § 21 Abs. 1 WpHG ist auf die Mit-Konsortialführung im Rahmen einer am 12. Januar 2010 ins Handelsregister eingetragenen Kapitalerhöhung der Continental Aktiengesellschaft zurückzuführen. Gleichzeitig wurde uns von der Deutschen Bank, Frankfurt am Main, Deutschland, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 14. Januar 2010 die Schwellen von 5% und 3% der Stimmrechte an der Continental Aktiengesellschaft unterschritten hat und an diesem Tag einen Stimmrechtsanteil von 0,81% hielten. Dies entsprach 1.625.989 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). 21.01.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Continental AG Vahrenwalder Straße 9 30165 Hannover Deutschland Internet: www.conti.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |