Continental AG: Continental schließt Investorenvereinbarung mit Schaeffler Continental AG / Vereinbarung Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Continental Aktiengesellschaft, Hannover, ISIN DE0005439004 Die Continental AG hat am 21. August 2008 eine weitreichende Investorenvereinbarung mit der Schaeffler KG sowie Frau Maria-Elisabeth Schaeffler und Herrn Georg F.W. Schaeffler abgeschlossen. Damit wird die Auseinandersetzung um das Übernahmeangebot des fränkischen Familienunternehmens beigelegt. Als Garant für die Wahrung der Interessen aller Stakeholder der Continental wurde Herr Bundeskanzler a.D. Dr. Gerhard Schröder gewonnen. In der unbefristeten Vereinbarung, die frühestens im Frühjahr 2014 gekündigt werden kann, wurden umfangreiche Regelungen zum Schutz der Interessen der Continental AG sowie ihrer Aktionäre, Mitarbeiter und Kunden getroffen. Die Schaeffler KG verpflichtet sich, den Angebotspreis von EUR 70,12 auf EUR 75,00 je Continental-Aktie zu erhöhen (dies entspricht einer Prämie von 39 % gegenüber dem Aktienkurs der Continental AG unmittelbar vor Bekanntwerden der Übernahmeabsicht). Darüber hinaus sagt Schaeffler verbindlich zu, das Engagement bei der Continental AG innerhalb der nächsten vier Jahre auf eine Minderheitsbeteiligung (bis zu 49,99 %) zu beschränken, die bisherige Strategie und Geschäftspolitik des Vorstands unter Beibehaltung des bisherigen Markt- und Markenauftritts zu unterstützen und keine Verkäufe oder sonstige wesentliche Strukturmaßnahmen zu verlangen. Weiterer wesentlicher Punkt der Vereinbarung zum Schutz der Interessen der Continental AG ist die Verpflichtung von Schaeffler, etwaige negative Effekte im Falle eines so genannten Change of Control im Zusammenhang mit bestehenden Finanzierungsverträgen der Continental AG sowie die aus der Schaeffler-Beteiligung resultierenden steuerlichen Nachteile bis zu einer Höhe von insgesamt 522 Mio. Euro auszugleichen. Die Schaeffler KG hat außerdem die Verpflichtung übernommen, bei einer etwaigen Weiterveräußerungen von Aktienpaketen ihrer Minderheitsbeteiligung innerhalb der nächsten vier Jahre einem gegebenenfalls von dem Garanten benannten Käufer den Vorzug zu geben, wenn dies im wohlverstandenen Interesse der Continental AG und der Schaeffler KG steht. Gegen den Willen der Continental wird es auch keine Veränderungen in Bezug auf die Unternehmensform, den Sitz, die Konzernzentrale und die Geschäftsbereiche, die Börsennotierung oder eine Änderung der Dividendenpolitik oder eine Erhöhung des Verschuldungsgrades geben. Zum Schutz der Interessen der Arbeitnehmer wird die Schaeffler KG ohne Zustimmung des Vorstands keinerlei Maßnahmen treffen oder unterstützen, die auf eine Änderung von Betriebsvereinbarungen oder tarifvertraglichen Vereinbarungen oder auf eine Abschaffung der paritätischen Mitbestimmung abzielen. Schaeffler verpflichtet sich weiter, die nach anwendbaren Rechtsvorschriften, Vereinbarungen, Regelungen und Verträgen bei Continental bestehenden Rechte der Mitarbeiter, Betriebsräte und Gewerkschaften zu respektieren. Unverzüglich nach Vollzug des Übernahmeangebotes werden die beiden Vertragspartner beginnen, gemeinsam Möglichkeiten strategischer Kooperationsprojekte zwischen der Schaeffler-Gruppe und dem Continental-Konzern insbesondere im Bereich Powertrain nach dem Grundsatz eines gleichberechtigten Miteinanders zweier leistungsfähiger und unabhängiger Unternehmensgruppen zu prüfen. Herr Bundeskanzler a.D. Dr. Gerhard Schröder als Garant ist zur Wahrung der Interessen von Continental, ihrer Aktionäre, Arbeitnehmer und sonstigen Stakeholder berechtigt und ermächtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen von Schaeffler jederzeit gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen. In diesem Zusammenhang kann er von Schaeffler Auskunft über den Stand der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Investorenvereinbarung verlangen. Vorstand und Aufsichtsrat der Continental AG werden nach der Aktualisierung der Angebotsunterlage durch Schaeffler im Rahmen einer ergänzenden Stellungnahme nach § 27 WpÜG zu den Änderungen Stellung nehmen. 21.08.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: Continental AG Vahrenwalder Straße 9 30165 Hannover Deutschland Telefon: +49 (0)511 938-1068 Fax: +49 (0)511 938-1080 E-Mail: ir@conti.de Internet: www.conti.de ISIN: DE0005439004 WKN: 543900 Indizes: DAX Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (Prime Standard), Hannover, Hamburg, Luxembourg, Stuttgart; Freiverkehr in München, Düsseldorf; Terminbörse EUREX; Auslandsbörse(n) SWX, Wien Ende der Mitteilung DGAP News-Service |